Eine Verletzung des Art. 12 (Recht auf Ehe) sah der Gerichtshof nicht als gegeben an und verwies dabei auf die Diskussion und Begründung in Schalk und Kopf gegen Österreich (2010) und Hämäläinen gegen Finnland (2014), die nach wie vor gültig seien. Dort hatte der Gerichtshof erklärt, man könne zwar nicht sagen, dass Art. 12 EMRK ausschließlich verschiedengeschlechtliche Ehe schützt, aber angesichts der in Entwicklung befindlichen Rechtslage hätten die Staaten einen Gestaltungsspielraum dahingehend, ob sie gleichgeschlechtliche Paare durch den Zugang zur Ehe oder durch ein eigenes Rechtsinstitut anerkennen.
Italien und Griechenland sind die letzten westeuropäischen Länder, in denen es für gleichgeschlechtliche Paare weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft gibt. Auch Griechenland wurde deshalb bereits vom EGMR verurteilt (2013).
Italiens derzeitiger Premierminister Matteo Renzi hat die Einführung eingetragener Partnerschaften bis Ende des Jahres gemacht, muss davon aber erst den Koalitionspartner überzeugen.
Der Fall: Oliari and others v. Italy, Judgment 21 July 2015
Links:http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-156265 (Oliari v. Italy)
http://kurier.at/politik/weltchronik/europaeischer-gerichtshof-verurteilte-italien-wegen-schwulenrechten/142.638.945
http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=36884
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-urteil-18766-11-italien-gleichgeschlechtliche-partnerschaft-homoehe/
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-99605 (Schalk)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=002-9593 (Hämäläinen)
http://en.europeonline-magazine.eu/europe-rights-court-condemns-italy-over-non-recognition-of-gay-unions_403720.html
http://joemygod.blogspot.com/2015/07/european-court-denounces-italy-says.html