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Gericht in Costa Rica anerkennt schwule Männer als Ehepaar

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Ein Familiengericht in Geoichechea, nördlich von Costa Ricas Hauptstadt San José, hat die Beziehung zweier junger Männer auf deren Antrag als Ehe nach Gewohnheitsrecht ("Common Law Marriage") anerkannt. Solche Ehen bringen im wesentlichen gleiche Rechte und Pflichten wie förmlich geschlossene Ehen mit sich, insbesondere im Erbrecht, bei der Sozialversicherung und das Besuchrecht im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass eine Beziehung seit zumindest drei Jahren besteht und durch Gerichtsbeschluss anerkannt wird. 

Möglich wurde der gestrige Gerichtsentscheid durch eine Änderung des Jugendgesezes (Youth Law) im Juli 2013. Damals wurde eine Formulierung eingefügt, wonach Common-Law Ehen unabhängig vom Geschlecht und "ohne Diskriminierung gegen die menschliche Würde" anerkannt werden sollten. Obwohl bald nach Inkrafttreten des Gesetzes viele Paare die Anerkennung beantragten, hat sich erst jetzt ein Gericht gefunden, das die Anerkennung tatsächlich ausgesprochen hat.

Ob der Gerichtsentscheid und die Gesetzesbestimmung halten, ist noch unklar. Dennoch wird es von LGBT-Vertreter_innen als wichtiger Erfolg gefeiert. Das Jugendgesetz gilt nur für 12 bis 35 Jährige, ältere Paare können sich also nicht darauf berufen, wenn sie ihre Partnerschaft anerkennen lassen wollen. Im Parlament Costa Ricas liegt derzeit ein Gesetzesentwurf für die Schaffung eingetragener Partnerschaften zur Diskussion und Beschlussfassung auf.

Link:http://www.ticotimes.net/2015/06/02/costa-rica-grants-first-gay-common-law-marriage-central-america


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