Die Verfassung Italiens verpflichtet nach Auffassung des Cassationsgerichtshofs die Regierung nicht zur Ausweitung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare, sehr wohl aber hätten schwule und lesbische Paare Anspruch auf den gleichen rechtlichen Schutz, wie unverheiratete heterosexuelle Paare ihn genießen. Dies geht aus einer kurzen Meldung der Nachrichtenagentur ANSA vom 9. Februar 2015 hervor.
In Italien gibt es bisher keinerlei landesweite rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Einzelne Städte haben registrierte Partnerschaften eingeführt, die aber nur symbolischen Charakter haben, so zuletzt Rom.