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Adoptionsverbot für eingetragene Partner_innen verfassungswidrig

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Das im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft festgeschriebene Verbot, gemeinsam Kinder zu adoptiieren, ist verfassungswidrig. Dies erkannte der österreichische Verfassungsgerichtshof in einer heute verlautbarten Entscheidung (G 119/120/2014-12). Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierte Regelung, so die Höchstrichterinnen und Höchstrichter.

Die Antragestellerinnen leben seit 1998 miteinander in einer fixen Beziehung und haben 2011 eine eingetragene Partnerschaft geschlossen. Sie haben bereits ein gemeinsames Kind, das eine von ihnen nach künstlicher Befruchtung im Ausland auf die Welt gebracht hat. Mütter und Tochter wünschen sich ein weiteres Kind bzw. ein Geschwisterchen und haben daher eine Adoption in Erwägung gezogen, die ihnen vom Gesetz aber bisher verwehrt war. Vertreten wurden die beiden Frauen von Rechtsanwalt Helmut Graupner.

Die Stiefkindadoption ist in Österreich seit 2013 erlaubt. Für die Reparatur der betroffenen Stellen in ABGB und EPG hat der VfGH dem Gesetzgeber bis Ende des Jahres Zeit gegeben.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und die HOSI Wien zeigten sich in ersten Reaktionen sehr erfreut über das Urteil 

Links:https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/7/7/CH0003/CMS1421221451546/adoptionen_ep_entscheidung.pdf
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/7/7/CH0003/CMS1421221451546/adoptionen_ep_presseinformation.pdf
http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=6853&cHash=fe350db445e7b9a017bc38d8d7aebc7e
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40154955/NOR40154955.html
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20150114_OTS0076
http://www.hosiwien.at/hosi-wien-begruesst-fall-des-adoptionsverbots/


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